Die Vorschriften über Schonung des Lebens und der Gesundheit unserer Nebenmenschen

1. Das schwerste Verbrechen gegen unsere Nebenmenschen, der höchste Grad der Verleugnung der ihm schuldigen Liebe, die stärk­ste Abweichung von den Wegen Gottes, der in dem Menschen das edelste seiner Werke geschaffen hat, ist der Mord oder die Tötung eines Menschen. Darum ist dieses Verbrechen, welches schon den Noachiden verboten worden war, in der Tora als erstes unter den Worten vom Sinai, welche sich auf den Nebenmenschen beziehen, verboten, und an anderen Stellen der Tora wird der vorsätzliche Mord mit Todesstrafe bedroht.

2. Wer seinem Nebenmenschen Kummer, Verdruß, Schrecken u.dgl. bereitet, wodurch dessen Gesundheit geschädigt, dessen Leben verkürzt wird, hat vor Gott und in seinem Gewissen sich als dessen Mörder zu betrachten, ebenso dejenige, der ihm Gesundheit und Leben untergrabende Nahrungsmittel reicht. Denn nicht bloß der grobe Mord mit Waffe und Gift ist verboten, sondern jede Verkürzung eines Menschenlebens, wie sie immmerhin herbeigeführt werde.

3. Jeder Augenblick des Menschenlebens ist ein hohes, heiliges Gut, welches der Mensch zur Vollbringung edler Werke und zur Vorbereitung für die Ewigkeit benutzen soll und kann; darum dürfen wir es ihm um keinen Atemzug verkürzen. Es ist deshalb streng verboten, den Tod eines im Sterben Liegenden durch Verän­derung seiner Lage, Hervorziehen von Kissen u. dgl. zu beschleu­nigen; jede derartige Handlung gilt als Blutvergießen.

4. Die Tora verbietet, einen Menschen zu verstümmeln, zu verwunden oder auch nur zu schlagen. Ja, wer nur die Hand aufhe­bet, um seinen Nebenmenschen mit einem Schlage zu bedrohen, wird von der Tora Bösewicht (Rascha) genannt. Nur Eltern und Lehrern ist es gestattet, ihre Kinder und Schüler zu schlagen; doch sollen sie von diesem Recht selten und nur mit Weisheit und Mäßigung Gebrauch machen. Sonst darf man nur, um sich oder andere zu schützen, Schläge mit Schlägen abwenden.

Wer das Blut eines Menschen vergießt, des Blut soll durch Men­schen vergossen wrden; denn im Ebenbilde Gottes hat er den Men­schen gebildet. 1. Mos. 9. 6).

Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll getötet werden. Wenn er aber nicht dahin gezielt hat, sondern Gott hat ihn seiner Hand zugeschickt, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er (der Totschläger) fliehen soll. Sinnt aber einer über den ande­ren, ihn mit bewußter Absicht zu töten, so sollst du ihn von meinem Altare hinwegnehmen, zu sterben. 2. Mos. 21, 12‑14.

Als er (Moses) am zweiten Tag hinausging, da traf er zwei ibri­sche Männer im Streite, und er sprach zu dem Böseweicht: Warum willst du deinen Nächsten schlagen? 2. Mos. 2, 13.

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