Das Verbot des Hasses

1. Die Tora verbietet uns, dem der Liebe entgegengesetzten Gefühl des Hasses Eingang in unser Herz zu gestatten, indem sie uns sagt: Du sollst nicht hassen deinen Bruder in deinem Herzen. (3. Mos. 19,17).

2. Das Gefühl des Hasses besteht darin, dass der Hassende in dem Dasein und Wohlergehen des Gehaßten eine Störung oder Verminderung des eigenen Wohlergehens erblickt und darum eine Verkümmerung oder Vernichtung desselben wünscht.

3. Wir dürfen dieses unheilbringede Gefühl auch dann in uns nicht aufkommen lassen, wenn unser Nebenmensch uns wirklich Leides zugefügt hat. In diesem Fall sind wir verpflichtet, ihm sein Unrecht vorzuhalten und Aussöhnung mit ihm zu erstreben.

4. Selbst wenn das Dasein und Wohlergehen unseres Nebenmenschen uns wirklich zu schädigen scheint, wenn z.B. seine Stellung die unsrige hindert, sein Geschäftsbetrieb den unsrigen beeinträch­tigt: auch dann dürfen wir ihn nicht hassen, müssen vielmehr denken, dass Stellung und Nahrung jedes Menschen ihm von Gott zugeteilt sind; deshalb ist Haß aus Neid und Mißgunst  (   ) eine Auflehnung gegen die Fügung Gottes.

5. Ist der Haß schon verboten, wenn er eine scheinbar berechtigte Ursache hätte, so wird er noch sündhafter und ist ein Beweis von großer Roheit und Niedrigkeit der Gesinnung, wenn er jedes Grun­des entbehrt. Nach der Überlieferung unserer Weisen s.A. wurde ob solchen Hasses ( ) der zweite Tempel zerstört.‑ Ein Ausfluß des Hasses ist die ebenso sündhafte Schadenfreude.

Hasse deinen Bruder nicht in deinem Herzen; zur Rede stellen, wiederholt zur Rede stellen sollst du deinen Nächsten; lade aber darob nicht Sünde auf dich. 3. Mos. 19,17.

Beim Falle deines Feindes freue dich nicht; strauchelt er, so frohlocke dein Herz nicht. Spr.Sal. 24, 17.

Freute ich mich über meines Feindes Fall, jubelte ich, dass ihn Unheil getroffen? Nie ließ ich meinen Gaumen sündigen, dass ich fluchend sein Leben verwünschte. Ijob 31, 29‑30.Die Verbote der Rache, des Grolls, des Fluches

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