Die Vorschriften über die Sabbatfeier im Allgemeinen

1. Einstellung der Werktätigkeit Schewita. Die Tora gebietet uns, am Sabbat weder selbst (atah d.h. religiös Volljährige) eine Werktätigkeit zu verrichten, noch zuzulassen, dass unsere religiös minderjährigen Kinder (Benach uBetach) oder unsere Tiere ( ) eine solche verrichten.

Was unter Werktätigkeit (Melacha) verstanden wird, ist durch die mündliche Überlieferung bestimmt, und jeder Israelite ist ver­pflichtet, sich darüber genau zu unterrichten; denn es sind nicht bloß schwere, anstrengende Arbeiten, sondern auch sehr viele leicht vollziehbare Verrichtungen verboten. Selbst das Sprechen über Gewerbe und Geschäft ist untersagt; wir sollen darüber  nicht einmal nachdenken, und am Sabbat alle unsere Geschäfte als vollendet und abgemacht betrachten.

Bei wirklicher oder möglicher Gefahr für ein Menschenleben ist uns nicht nur jede Verrichtung gestattet, sondern geboten.

2. Heiligkeitsverkündung Kidusch weHawdala. Es ist uns ferner geboten, der Heiligkeit des Tages durch Worte Ausdruck zu geben. Diesem Gebote wird zunächst durch die mittlere Benediktion des Gebetes vom Freitagabend  entsprochen. Außerdem sind wir ver­pflichtet unmittelbar vor der Abend‑ und Frühmahlzeit über einen vollen Becher Wein, als Bild Freude erregender göttlicher Segens­fülle, die Benediktion zu sprechen. Abends werden die Verse ( ) vor, und eine besondere, den Grundgedanken des Sabbats ausdrüc­kende Benediktion nach der Benediktion über den Wein gesprochen. Morgens werden vor der letzteren nur die Verse ( ) und ( ) ge­sprochen. (Siehe das Gebetbuch). In Ermangelung des Weines tritt abends das Brot, morgens ein anderes geistiges Getränk an dessen Stelle; ist kein anderes Getränk zu haben, so wird auch morgens das Brot verwendet. Vor dieser Handlung (Kiddusch) darf man weder abends noch morgens etwas genießen.

Auch beim Ausgang des Sabbats müssen wir dessen Heiligkeit in ihrem Gegensatz zu den Werktagen durch Gebetsworte ausdrücken. Dieses geschieht zunächst durch Einschaltung der Formel  ( ) in die vierte Benediktion des Abendgebetes, ausserdem aber durch folgende Handlung. Nach den Versen ( ) werden vier Benediktionen gesprochen: über einen vollen Becher Wein, über verschiedene Gewürze ( ), über ein nach Sabbatausgang künstlich nicht an Feuer, das schon vorher gebrannt, entzündetes Fackel‑ oder Dop­pellicht, ( )und eine Benediktion, in welcher wir Gott dafür danken, dass er den Unterschied zwischen Heiligem und Gemeinem, zwischen Sabbat und Werktag eingesetzt und uns befähigt hat, ihn zu erkennen ( ). Wir danken Gott für das Feuer, den mächtigsten Gehilfen des Menschen bei allem Bilden und Schaffen, beim Beginn der wöchent­lichen Arbeitszeit, indem wir den in den Gewürzen sinnbildlich dargestellten Sabbatgeist mit in die Werktage hinübernehmen.

Beim Ausgang des Versöhnungstages wird ein Licht, das während des ganzen Festes seit dem Vorabend gebrannnt hat, aber kein Gewürz genommen. Beim Ausgang eines anderen Festes, wenn es nicht zu­gleich Sabbatausgang ist, werden die Benediktionen über Gewürz und Licht nicht gesprochen.

Wo kein Wein zu haben ist, darf ein anderes geistiges Getränk verwendet werden. Ohne der Vorschrift des Havdala entweder im Gebete oder über Wein genügt zu haben, dürfen  wir weder etwas genießen noch eine Arbeit verrichten.

Ist der erste Wochentag ein Festtag, so ist ebenfalls Havdala notwendig, um der höheren Heiligkeit des Sabbat Wortausdruck zu verleihen. Dieses geschieht in dem Gebet  ( ), welches in das Festabendgebet eingeschaltert wird, und durch eine Benediktion ähnlichen Inhalts ( ) welche mit dem Kiddusch für den Festabend verbunden wird, nachdem vorher die Benediktion  ( ) über das Festlicht gesprochen ist, ( ).

3. Ehre Kewod haschabat. Wir sind verpflichtet, den Sabbat als Gott geheiligten Tag dadurch zu ehren, dass wir uns am Rüsttage besonders reinigen, festliche Kleider anlegen, unsere Wohnung und unseren Tisch festlich schmücken und überhaupt unser Äußeres und unsere Umgebung in einen der Würde des heiligen Tages entspre­chenden Zustand versetzen.

Insbesondere ist jeder (auch ledige Personen) verpflichtet, zur Ehre des Sabbats vor dessen Beginn Lichter anzuzünden (Ner schel Schabat) und dabei sehr darauf zu achten, dass die Beschaffenheit der Lampen oder Kerzen, des Öls und der Dochte nicht frühzeitiges Dunkelwerden oder Erlöschen, Belästigung durch widrige Dämpfe, überhaupt eine Störung der Behaglichkeit fürchten lasse. Diese Pflicht ist zunächst der Hausfrau auferlegt, doch soll der Hausvater sie daran erinnern, wie er überhaupt danach fragen muß, ob alles für den Sabbat richtig vorbereitet, namentlich ob von den Sabbatbro­ten die Challo (78,4) abgesondert worden ist.

4. Gemütsruhe, Behaglichkeit, Genuß Oneg. Der Sabbat soll für uns nicht nur ein Tag körperlicher Ruhe, sondern auch der geistigen Erholung, der Behaglichkeit, Gemütsruhe und reinen Vergnügens sein. Darum ist uns verboten, an demselben uns der Sorge und dem Kummer zu überlassen, äußere Trauerzeichen zu tragen oder Bittge­bete zu verrichten.

Dagegen ist jeder verpflichte, nach dem Grade seines Vermögens sich einen vermehrten und verfeinerten Genuß zu verschaffen. Der Arme kann dieser Vorschrift durch  ein Geringes genügen. Es sind uns für den Sabbat drei Mahlzeiten, abends, vormittags, und nachmittags (Schalosch Sudot), vorgeschrieben; bei diesen soll die Benediktion haMozi über zwei noch ganze Brote Lechem (), an das doppelte Mannamäßchen erinnernd, gesprochen werden. 

5. Gottesdienst und Belehrung durch Tora ( ) . In der Reihe der Tage, an welchen Gott uns zur Einkehr zu sich in sein Heiligtum ruft ( ), nimmt der Sabbat ( ) die erste Stelle ein (3.Mos.23,2 u.3.). Darum sollen wir disen nicht ausschließlich dem Genusse und Vergnügen widmen, sondern auch einen Teil dieses heiligen Tages der mehr als alles das Herz erfreuenden Tora weihen. Na­mentlich diejenigen, die am Werktage nur dem irdischen Erwerb leben, sollen am Sabbat an der öffentlichen Gottesverehrung teilnehmen und sich mit leichteren, keine große Anstrengung erfordernden Toraschriften entweder selbst zu belehren und zu erbauen suchen, oder von andern Vorträge über Tora anzuhören. Das ist seit den ältesten Zeiten Sitte in Israel (2. Kön. 4,23). Jeder sollte dazu beitragen, dass in seiner Gemeinde Gelegenheit geboten wird, an Sabbat‑ und Festtagen einen Toravortrag zu hören.

6. Vorausgedenken Sechira. Der Sabbat greift sehr tief in unser häusliches und geschäftliches Leben ein, deshalb gebietet Seite 98 uns die Tora, seiner im Laufe der ganzen vorangehenden Woche zu gedenken und uns darauf einzurichten, dass wir ihn, wenn er da ist, würdig feiern können, ohne an Geschäfte denken zu müssen, ohne etwas zu entberhen, was seine Feier fordert. Die hebräische Sprache hat keinen Namen für die Wochentage; wir sollen sie auf den kommenden Sabbat zählen, der erste vor Sabbat usw., damit wir täglich an das Näherrücken des heiligen Tages erinnert werden.

Am Rüsttage Erew Schabbat insbesondere sollen wir keine Geschäfte, keine Reisen unternehmen, die uns bis in den Sabbat hinein in Anspruch nehmen könnten, keine Mahlzeiten halten, welche uns die Lust an dem Sabbatgenuß rauben könnten. Frühzeitig sollen die Hausfrauen die Brote und die Mahlzeiten herrichten, doch soll sich auch der Mann nicht schämen, selbst dazu beizutra­gen.

Wenn der Rüsttag zum Sabbat auf einen Festtag (Jom Tow) fällt, könnte des Festes wegen die Vorbereitung zu einer würdigen Sabbatfeier leicht vernachlässigt oder vergessen werden. Darum haben unsere Weisen s.A. eine Erinnerungshandlung ( ) angeordnet, welche darin besteht, dass schon am Festrüsttage ein kleines Mahl, Brot mit einer Zuspeise, für den Sabbat zurückgelegt wird. Die dabei zu sprechende Benediktion und Formel findet sich im Mach­sor. (Einen weiteren Grund für diese Handlung siehe 59,4).

7. Strenge Hut vor Entweihung Schemira. Kein Verbot der Tora wird uns so nachdrücklich eingeschärft, wie das der Werktätigkeit am Sabbat. Es ist zwölfmal wiederholt und dabei sechsmal der warnende Ausdruck der Hut (Schemira) gebraucht. Damit fordert die Tora von uns für den Sabbat die strengste Hut, dass weder wir selbst, noch einer der Unsrigen ihn entweihe.

Diese Hütepflicht haben wir besonders beim Beginn und beim Schluß zu üben. Während der Dämmerung am Vorabend, 13 1/2 Minunten vor dem Erscheinen dreier mitttelgroßer, beisammenstehender Sterne ist wegen des Zweifels, ob es Tag oder Nacht sei, jede Werktätig­keit verboten. Wir müssen aber den Sabbat früher beginnen, 1 1/4 Stunde oder mindestens eine halbe Stunde vor Nacht. In Gemeinden mit Gemeindegottesdienst beginnt auch für jeden einzel­nen der Sabbat, sobald beim Gottesdienste Barachu gebetet ist.

In Rücksicht auf diese Hütepflicht haben unsere Weisen s.A. viele Verrichtungen verboten, die an sich nicht Werktätigkeiten sind, aber möglicherweise zu einer solchen führen könnten ( ); auch diese müssen wir strenge unterlassen.

Sechs Tage kannst du arbeiten, am siebenten Tage aber stelle deine Werktätigkeit ein; es sei Pflügezeit oder Ernte, du sollst deine Werktätigkeit einstellen. 2.Mos. 34,21.

Gedenke des Sabbattages, ihn zu heiligen. Gedenke seiner über Wein bei seinem Eingang. 2. Mose 20, 8. Pesachim 106.

Wenn du vom Entheiligen des Sabbats deinen Fuß zurückhälst und nicht ausübst deine Geschäfte an meinem heiligen Tage, und du nennst den Sabbat: Wonne, den Gott Geheiligten, Geehrten und du ehrst ihn, dass du nicht ausführst deine Wege, nicht nachgehst, deinem Geschäft, selbst nicht durch Reden eines Wortes: dann wirst du Wonne empfinden in Gott, ich lasse dich steigen auf die Höhen der Erde, lasse dich genießen das Erbe deines Vaters Jakob; denn Gottes Mund hat gesprochen. Jes. 58, 13‑14.

Ihr sollt den Sabbat hüten, denn ein Heiligtum ist er euch; die ihn entweihen, soll man töten; denn wer an ihm ein Werk ausführt ‑ die Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 2.Mos. 31,14.

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