Die Vorschriften für die Neumondsfeier

1. Der dreißigste Tag jedes Monats wird als Neumond (Rosch cho­desch) gefeiert. War aber der Monat ein vollzähliger, so wird auch der einundreißigste gefeiert. In diesem Falle gilt der letztere als der erste Tag des neuen, der erstere als der letzte des verflossenen Monats. Nur der 30. Elul ist immer der 1. Ti­schri. Die Feier zweier Neumondstage ist uralt und schon 1.Sam. 20,27 erwähnt; sie hat ihren Grund darin, dass man zur Zeit des Synhedrions den 30. feierte in der Voraussetzung, es werden Zeugen kommen (67,2).

2. Zur Zeit des Tempels wurde am Neumondstag, wie an den Festta­gen, ein besonderes Opfer (Mußaf) dargebracht; auch deuten viele Stellen ( 4.Mos. 10,10; 2. Kön. 4, 23; Jes. 1, 13‑14) darauf hin, dass er festlich begangen und zu gottesdienstlichen Versammlungen und zu Besuchen bei den Propheten benutzt wurde. Bei uns wird der Neumondstag beim Gottesdinst und durch etwas bessere Mahlzeit im Hause ausgezeichnet; die Frauen enthalten sich nichtdringender Arbeiten.

3. Man schaltet das Gebet ( ) ein, betet das (halbe) Hallel und Mußaf, aber kein Tachanun Es ist verboten, an diesem Tag zu fasten. Da aber bei dem besonderen Opfer für den Neumondsstag ein Sühnopfer war, so ist der Tag sogleich als Sühnungstag zu betrachten, weshalb einzelne fromme Männer am vorangehenden Tag freiwillig fasten und mit dem Mincha Bußgebete (Slichot) verbin­den  (Jom Kippur katan).

4. Wir sind verpflichtet, allmonatlich beim Anblick des erneuten Mondes ein Gebet (Kiddusch () zu sprechen; das darf jedoch nicht geschehen, bevor dreimal 24 Stunden seit dem Moled verflossen sind. Obwohl es den Vorzug verdient, dieses Gebet an einem Sab­batausgang zu sprechen, soll man es, namentlich wenn trübe Witte­rung zu fürchten ist, doch nicht verschieben, jedenfalls nicht über siebenmal 24 Stunden nach dem Moled. Nur in den Monaten Aw und Tischri wird es bis nach den Fasttagen verschoben. Nach Verlauf des halben Mondmonats, d.i. etwas 14 Tage 18 Stunden und 22 Minuten nach dem Moled, darf man es nicht mehr sprechen. Das Gebet darf nur nachts bei hellem Mond, stehend und, wenn tunlich, unter freiem Himmel gesprochen wrden.

5. Um auch den Schein einer Gestirnverehrung zu vermeiden, ist jedes Beugen bei diesem Gebet zu unterlassen. Dasselbe drückt Lob und Preis gegen Gott aus, dessen Weisheit und Macht uns der  regelmäßige Lauf der Gestirne offenbart. Auserdem stärken wir uns durch dieses Gebet in der Hoffnung, dass Gott Israel verjüngen werde, wie der verdunkelte Mond sich allmonatlich erneuert.

Und es wird geschehen an jedem Neumondstag und an jedem Sabbat, da wird kommen alles Fleisch, sich vor mir zu bücken, spricht Gott. Jes. 66, 23.

Nimmer wird deine Sonne untergehen, nimmer dein Mond sich verhül­len; denn Gott wird dir zum ewigen Licht sein, und es endigen die Tage deiner Trauer…. Ich, Gott, zur rechten Zeit werde ich es beschleunigen. Jes. 60, 20‑22.

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