Das Gebot des „Schma“-Lesens

1. Mit dem Worte Schema bezeichnen wir folgende drei Abschnitte der Tora:
1. Mose 6, 4‑9, Schema,
2. 5. Mose 11, 13‑21; wehaja Im Schamoa
3.  4. Mose. 15, 37‑41, Wajomer

Die Grundpflichten des Israeliten, Gott, den Einzigen, als unseren Gott anzuerkennen, ihn über alles zu lieben, seine Tora zu lernen und zu lernen ( Schema = Kabalat ol Malkut Schamajim) allen Geboten derselben Gehorsam zu leisten  (wehije= kabalat ol Mitzwot), sind wohl in keiner Stelle der Tora kräftiger ausge­sprochen, als in diesen drei Abschnitten. außerdem erwähnt der dritte Abschnitt den Auszug aus Ägypten (wejiamar = Sichron jziat mizrajim), dessen wir alle Tage und Nächte unseres Lebens gedenken sollen, weil die Befreiung aus Ägypten der Grund ist, der uns als Israeliten zu alldem verpflichtet.

Darum ist uns geboten, diese drei Tora‑Abschnitte täglich zweimal, morgens und abends, genau und deutlich nach ihrem Wort­laut mit Andacht zu lesen und ihren Inhalt zu beherzigen. Das ist das Gebot des Schemalesens.

Die Zeit des Lesens ist abends vom Sichtbarwerden dreier mittelgroßer, mit einem Blicke übersehbarer Sterne bis Mitter­nacht. Wer der Pflicht bis dahin nicht genügt hat, kann sie noch später bis kurz vor dem Morgengrauen erfüllen. Morgens ist die Zeit des Lesens von der Zeit an, zu welcher man jemanden, mit dem man zuweilen  zusammen zu kommen pflegt, in einer Entfernung von vier Ellen (Schritte) erkennt, bis nach Verlauf eines Viertels der jeweiligen Tageslänge. Wo bei jüdisch‑rituellen Angelegenheiten von bestimmten Stun­den im Tage die Rede ist, z.B. bei den Gebetszeiten, dem Verbote des Gesäuerten am 14. Nissan, ist dies in folgender Weise aufzu­fassen. Die Zeit vor dem ersten Morgengrauen (dimdumei‑Schachar) bis zum Erscheinen obenbezeichneter Sterne in Stunden unserer Uhr ausgedrückt, wird in diesem Buche Tageslänge, ein Zwölftel der Tageslänge eine Stunde im Tage genannt. Diese Stunden werden mit der Zu‑ und Abnahme der Tageslänge länger oder kürzer. Be­trägt z.B. eine Tageslänge nach unserer Uhr 15 Stunden und 36 Minuten, so dauert eine Stunde an diesem Tage 1 Stunde und 18 Minuten nach unserer Uhr, und eine religiöse Pflicht, die wir an diesem Tage nach drei Stunden im Tage oder nach dem ersten Vier­tel der Tagelänge zu erfüllen hätten, müsste spätestens 8 Stunden und 54 Minuten nach dem ersten Morgengrauen vollzogen werden.

Die weisen Ordner unserer Gebete haben Einleitungs-‑ und Schlussgebete zum Schema verfasst und dasselbe dem Morgen‑ und Abendgebet passend eingefügt.

Wir sind außerdem verpflichtet, den ersten obiger Abschnitte mit dem Gebete vor dem Schlafengehen  nochmals zu lesen.

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