Die Vorschriften über Maß

1. Die Tora gebietet, dass jeder, der Waren nach Maß und Gewicht verkauft, gewissenhaft dafür sorge, dass seine Maße, Gewichte und Wagen genau richtig sind. 2. Dagegen verbietet die Tora …

Das Verbot des Betrugs

1. Die Tora verbietet, im Geschäftsverkehr dem Käufer oder Ver­käufer durch Worte oder Handlungen falsche Vorstellungen beizu­bringen, oder, wenn solche schon vorhanden sind, sie zu benutzen um teurer zu verkaufen …