Die Vorschriften über Maß

1. Die Tora gebietet, dass jeder, der Waren nach Maß und Gewicht verkauft, gewissenhaft dafür sorge, dass seine Maße, Gewichte und Wagen genau richtig sind. 2. Dagegen verbietet die Tora …

Das Verbot des Betrugs

1. Die Tora verbietet, im Geschäftsverkehr dem Käufer oder Ver­käufer durch Worte oder Handlungen falsche Vorstellungen beizu­bringen, oder, wenn solche schon vorhanden sind, sie zu benutzen um teurer zu verkaufen …

Zins zu nehmen

1. Die Tora verbietet, von einem Israeliten für ein Darlehen irgendwelchen Zins zu nehmen, oder einem Israeliten irgendwelchen Zins zu geben. Die Vermögensverhältnisse des Darleihers und des Schuldners sind hierbei …

Aushilfe

1. Die Tora gebietet uns, unseren verarmenden Nebenmeschen so lange als möglich zu stützen, dass er sich ehrbar ernähren könne und nicht auf die niederste Stufe der Armut heruntersinke, die …